Kosten

Rechtsberatung und Rechtsstreitigkeiten kosten Geld. Wer sich rechtzeitig über die voraussichtlich entstehenden Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten informiert, kann sich besser entscheiden, wie er sich im Streitfall oder bei einer bereits begonnenen Streitigkeit weiter verhalten will.

Beratung zu Kostenfragen durch Rechtsanwälte

Den Kosten einer Rechtsangelegenheit kann man sich oft nicht entziehen. Wer mit unbegründeten Vorwürfen vor Gericht gezogen oder seine Rechte vor Gericht verfolgen muss, kann oft nicht vermeiden, dass ihm Kosten entstehen.
Welche Risiken und Kosten in Kauf genommen und welche Ziele verfolgt werden, kann oft sinnvoll erst nach eingehender Beratung mit einem eigenen Rechtsanwalt entschieden werden. Ein mit der streitigen Materie vertrauter Rechtsanwalt kann über die anstehenden Kosten informieren, Kosten-Nutzen Erwägungen unterstützen und Szenarien entwickeln. Nicht selten können durch die rechtzeitige Heranziehung eines Rechtsanwalts auch teure Fehlentscheidungen vermieden werden.
Sie können ihren Rechtsanwalt vor dem ersten Gespräch um Auskunft über die entstehenden Kosten einer ersten Beratung bitten.

Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Welche Kosten in einer Rechtsangelegenheit auf Sie zukommen können, hängt von einer Vielzahl von Einzelumständen ab. Eine Kurzdarstellung für alle infrage kommenden Fälle ist an dieser Stelle nicht möglich. In welchem Umfang Kosten anfallen können, kann ein Rechtsanwalt abzuschätzen versuchen. Grundsätzlich sollten bei der Bewertung von Kostenrisiken folgende Kosten in Betracht gezogen werden:

 

  • Verfahrenskosten
  • Gerichtskosten
  • Zeugen
  • Sachverständige
  • Rechtsanwaltskosten

 

Kostenfinanzierung

Für die Finanzierung von Rechtsangelegenheiten stehen grundsätzlich mehrere private und staatliche Möglichkeiten zur Verfügung:

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen bieten Kostenschutz für eine Reihe verschiedenster Rechtssituationen. Der Versicherungsschutz deckt zwar einen großen Teil der praktisch vorkommenden Rechtsangelegenheiten ab, ist jedoch immer auf die versicherten Risiken beschränkt und vom vorherigen Einritt eines Versicherungsfalls abhängig. Weitere Einschränkungen, etwa bei dem Umfang der zu übernehmenden Kosten, Deckungsgrenzen oder vereinbarte Selbstbeteiligungen sind zu bedenken. Hat man sich rechtzeitig erkundigt und besteht Versicherungsschutz, erweisen sich Rechtsschutzversicherungen im Ernstfall als sinnvolle Risikovorsorge.

Private Prozesskostenfinanzierer

Einige private Prozessfinanzierer stellen Finanzierungen für bestimmte ausgewählte Mandate zur Verfügung. Hierbei verpflichtet sich der Prozessfinanzierer vertraglich, die Kosten für eine bestimmte Rechtsache zu tragen. Umgekehrt lässt sich der Prozessfinanzierer für den Erfolgsfall eine Vergütung zusagen, etwa in Höhe eines Anteils am wirtschaftlichen Erfolg der Sache. Die Vergütungshöhe schwankt je nach Anbieter, ist aber in jedem Fall erheblich.

Kostentragung durch Unterhaltsverpflichtete

Wer Verwandten, dem Ehegatten oder anderen gegenüber zum Unterhalt berechtigt ist, kann als Sonderbedarf grundsätzlich auch die Kosten notwendiger Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung verlangen.

Beratungshilfe in außergerichtlichen Angelegenheit

Bei geringem Einkommen und Vermögen kann für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung unter Umständen Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.

Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren

Bei geringem Einkommen und Vermögen kann in bestimmten gerichtlichen Verfahren und unter bestimmten weiteren Umständen staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Kostenerstattung durch Verfahrensbeteiligte

In bestimmten Verfahren kann bei Obsiegen nachträglich die Erstattung notwendiger eigener Kosten vom Verfahrensgegner verlangt werden. Umgekehrt muss unter Umständen damit gerechnet werden, bei Unterliegen dem Verfahrensgegner oder anderen Verfahrensbeteiligten Kosten erstatten zu müssen. Rechtsanwälte können, diese für einen rechtlichen Laien kaum mehr zu überschauenden Kostenrisiken und Erstattungschancen abzuschätzen und Kosten-Nutzen Szenarien vorstellen.

Kosten als Schadensersatz geltend machen

Gelegentlich können notwendige eigene Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vom Gegner oder Dritten als Schadensersatz erstattet verlangt werden.