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Ideale Bedingungen für Existenzgründer - die neue Unternehmergesellschaft kommt
Mit seiner Billigung hat der Bundesrat am 19. September den Weg für das lang ersehnte Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) frei gemacht. Das Gesetz soll am 1. November 2008 in Kraft treten.
Um den Bedürfnissen von Existenzgründern zu entsprechen, die anfangs nur wenig Stammkapital benötigen z.B. im Dienstleistungssektor, bringt das neue GmbH-Gesetz eine innovative Einstiegsvariante der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG). Theoretisch (und ich betone dabei das Wort 'theoretisch') sind hierfür lediglich 1 Startkapital erforderlich.
Es handelt sich bei der Unternehmergesellschaft jedoch nicht um eine neue Rechtsform, sondern vielmehr um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese "Mini-GmbH" trägt jedoch nicht die Bezeichnung "GmbH", sondern "UG (haftungsbeschränkt)" und darf ihre Gewinne nicht komplett ausschütten, sondern muss ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. So soll die Gesellschaft nach und nach das Mindeststammkapital der normalen GmbH aufbauen können. Das Mindeststammkapital der normalen GmbH bleibt entgegen der ursprünglichen Planung der großen Koalition bei 25.000 Euro. Wird diese Höhe einmal erreicht, wird die UG (haftungsbeschränkt) später dann automatisch zur normalen GmbH.
Mit den "Mini-GmbHs" kommt Deutschland Überlegungen in der Europäischen Union zuvor. Die EU will mit einer Europäischen Privatgesellschaft (SPE) Unternehmen den Schritt über die Grenzen innerhalb der EU erleichtern.
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